Rechtsprechung
   BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1375
BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 (A) (https://dejure.org/1997,1375)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 (A) (https://dejure.org/1997,1375)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) (https://dejure.org/1997,1375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 49; ZPO §§ 48, 42
    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Unerheblichkeit der Geschäftsführerstellung ohne prozeßbezogene Aufgabenstellung im zuständigen Arbeitgeberverband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Eingruppierung von Sozialarbeitern in der Behindertenbetreuung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehrenamtlicher Richter - Prozeßführung - Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes - Besorgnis der Befangenheit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 184
  • MDR 1998, 164
  • NZA 1998, 332
  • BB 1997, 2436
  • BB 1998, 224
  • DB 1998, 832
  • NZA-RR 1998, 236 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 31.01.1968 - 1 ABR 2/67

    Bestehen einer tariffähigen Vereinigung - Besorgnis der Befangenheit eines

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAGE 20, 271, 274 = AP Nr. 2 zu § 41 ZPO , zu II 4 der Gründe) ergibt sich aus diesen Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes aber weiterhin, daß der Gesetzgeber davon ausgeht, die so vorgeschlagenen Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen wurden ungeachtet ihrer Stellung im Sozialleben und ihrer Mitgliedschaft zu den vorschlagenden Verbänden und Vereinigungen die ihnen übertragenen Amtspflichten gewissenhaft und ohne Rücksicht auf Belange der vorschlagenden Vereinigungen und Verbände erfüllen.
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    Daraus folgt aber zugleich, daß als Ablehnungsgrund nicht anerkannt werden können vom Gesetzgeber für unerheblich erklärte, geforderte oder gewünschte Eigenschaften eines Richters (BVerfG, Beschluß vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - NJW 1990, 2457, 2458; Riedel, Das Postulat der Unparteilichkeit des Richters - Befangenheit und Parteilichkeit - im deutschen Verfassungs- und Verfahrensrecht, S. 98 ff.).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    Das Ablehnungsverfahren nach § 42 Abs. 2 ZPO dient dementsprechend allein dazu, die Beteiligten vor der Unsachlichkeit des Richters aus einem in seiner Person liegenden Grund zu bewahren, Eine den Beteiligten ungünstige und möglicherweise auch unrichtige Rechtsauffassung kommt als Ursache für die Parteilichkeit des Richters nicht in Betracht, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (BAGE 71, 293, 295 = AP Nr. 9 zu § 42 ZPO , mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    b) Entscheidend ist nach alledem nicht, ob der Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus gesehen (BVerfGE 73, 330, 33S; BGHZ 77, 70, 72; BVerwG in NJW 1988, 722) genügend objektive, d.h., nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (Schneider, DRiZ 1978, 42 ff.; Wassermann in Festschrift für M. Hirsch, 1981, S. 465, 477 ff., mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    b) Entscheidend ist nach alledem nicht, ob der Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus gesehen (BVerfGE 73, 330, 33S; BGHZ 77, 70, 72; BVerwG in NJW 1988, 722) genügend objektive, d.h., nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (Schneider, DRiZ 1978, 42 ff.; Wassermann in Festschrift für M. Hirsch, 1981, S. 465, 477 ff., mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    b) Entscheidend ist nach alledem nicht, ob der Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus gesehen (BVerfGE 73, 330, 33S; BGHZ 77, 70, 72; BVerwG in NJW 1988, 722) genügend objektive, d.h., nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (Schneider, DRiZ 1978, 42 ff.; Wassermann in Festschrift für M. Hirsch, 1981, S. 465, 477 ff., mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 759/94

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    Vielmehr muß stets etwas Zusätzliches zu diesen Umständen hinzutreten (Bork in Stein/Jonas, aaO., § 42 Rdn. 2 a; vgl. auch BAG, Beschluß vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 (A) - AP Nr. 4 zu § 49 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    Diesem Gebot entsprechen auch Spruchkörper, denen neben den Berufsrichtern andere Personen aufgrund ihrer Sachkunde für eine besondere Materie als Richter angehören (BVerfGE 42, 206, 208, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 866/95
    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    "... In den beiden letztgenannten Verfahren 4 AZR 866/95 und 789/95 ist.
  • BFH, 21.07.1967 - III B 37/67

    Rechtfertigung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    Damit ist unter Befangenheit ein Zustand zu verstehen, der eine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache beeinträchtigt (BFHE 90, 160 f., 164).
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    Für den Fall der Abgrenzbarkeit von verschiedenen Tätigkeiten einer Sozialarbeiterin, bspw. in eine Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und der außerhalb der Behörde tätigen Betreuer - einerseits - und der unmittelbaren Durchführung der Betreuung der ihr zugewiesenen Personen - andererseits -, ist der Senat auch bisher von zwei verschiedenen Arbeitsvorgängen ausgegangen (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272; bestätigt durch BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - zu II 2 b der Gründe) .

    Diese Tätigkeiten sind bereits grundsätzlich von denjenigen des Arbeitsvorgangs 1 zu trennen (für einen eigenen Arbeitsvorgang bei nahezu identischer Tätigkeitsbeschreibung bereits BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97

    Eingruppierung: Diplom-Pädagoge in "Örtlicher Betreuungsbehörde" eines städt.

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 6. August 1997 (- 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu II 3 b der Gründe) im einzelnen ausgeführt.

    c) Die Betreuung der einem Angestellten im Rahmen der Amtsbetreuung (§ 1900 Abs. 4 BGB) zugewiesenen Personen ist ein Arbeitsvorgang (Urteil des Senats vom 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu II 2 b der Gründe).

    Das hat der Senat wiederholt entschieden (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - aaO, zu II 2 b der Gründe und Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - aaO, zu II 2 c der Gründe).

    Der Senat hat im Urteil vom 6. August 1997 (- 4 AZR 789/95 - aaO, zu II 3 c der Gründe) im einzelnen ausgeführt, daß die Betreuung der einem Sozialarbeiter im Rahmen der Amtsbetreuung (§ 1900 Abs. 4 BGB) zugewiesenen Personen die Vorausetzungen der VergGr.

    Der Kläger beschäftigt sich mit der Amtsbetreuung, die gerade nicht das Merkmal der "besonderen Schwierigkeit" erfüllt, wie der Senat im Urteil vom 6. August 1997 (- 4 AZR 789/95 - aaO, zu II 3 d aa der Gründe) im einzelnen ausgeführt hat.

  • ArbG Stuttgart, 07.03.2017 - 25 Ca 5337/16

    Flucht in die Säumnis - richterlicher Hinweis - Befangenheit - Entscheidung nach

    Unter Befangenheit ist danach ein Zustand zu verstehen, der eine vollkommen gerechte und von jeder falschen Rücksicht freie Entscheidung zur Sache beeinträchtigt (BAG 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 (A) -).

    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob auch vom Standpunkt des Ablehnenden aus gesehen genügend objektive, d. h. nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Vorsitzenden zu erzeugen (BAG 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 (A) -).

  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

    nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 184) .

    Aus der Verbindung eines ehrenamtlichen Richters mit einer Gewerkschaft oder einer in § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 ArbGG genannten zur Prozessvertretung berechtigten juristischen Person für sich genommen kann daher kein Befangenheitsgrund hergeleitet werden (BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu III 2 der Gründe, BAGE 86, 184) .

    Dabei kann dahingestellt bleiben, wann schon eine Nähe zu einem für den Rechtsstreit bedeutsamen Kollektivvertrag (dazu bejahend EGMR 23. September 2010 - 18283/06 - [Fragner ./. Österreich] mit ausführlichen Nachweisen) oder eine verbandsbezogene Nähe zu einem bestimmten Arbeitgeber (dazu verneinend BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu III 3 der Gründe, BAGE 86, 184) eine derartige Befangenheit begründen kann.

  • ArbG Siegen, 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05

    Befangenheit, offenkundige Tatsache

    Damit ist unter Befangenheit ein Zustand zu verstehen, der eine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache beeinträchtigt (BAG, Beschluss vom 06. August 1997 - 4 AZR 789/95 [A] = AP Nr. 5 zu § 49 ArbGG 1979).

    Eine den Beteiligten ungünstige und möglicherweise auch unrichtige Rechtsauffassung kommt als Ursache für die Parteilichkeit des Richters nicht in Betracht, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (BAG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 = AP Nr. 9 zu § 42 ZPO; Beschluss vom 6. August 1997, a. a. O.).

    Vielmehr muss stets etwas zusätzliches zu diesen Umständen hinzutreten (BAG, Beschluss vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 [A] = AP Nr. 4 zu § 49 ArbGG 1979; Beschluss vom 6. August 1997, a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 28.03.2012 - 12 Sa 1363/11

    Eingruppierung einer Diplomsozialpädagogin im Bezirkssozialdienst

    Eine schwierige Tätigkeit im genannten Sinn liegt vor, wenn eines der Tätigkeitsmerkmale der Protokollerklärung Nr. 11 gegeben ist (vgl. zuvor BAG 29.09.1993 - 4 AZR 690/92, ZTR 1994, 291 Rn. 28; BAG 06.08.1997 - 4 AZR 789/95, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 Sozialarbeiter Rn. 51; BAG 08.09.1999 - 4 AZR 609/98, ZTR 2000, 175 Rn. 80).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAG 29.09.1993 a.a.O. Rn. 29; BAG 06.08.1997 a.a.O. Rn. 51; BAG 08.09.1999 a.a.O. Rn. 80).

    Häufig werden auch aufgrund der besonderen Befindlichkeit der zu Betreuenden besondere Anforderungen auf psychischem Gebiet an den Sozialarbeiter gestellt werden ("Suchtmittel-Abhängige", "HIV-Infizierte" oder "an Aids erkrankte Personen") (vgl. zuvor BAG 29.09.1993 a.a.O. Rn. 29; BAG 06.08.1997 a.a.O. Rn. 53).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und

    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht für die Tätigkeit einer Sozialarbeiterin in der gerichtlich angeordneten Amtsbetreuung Erwachsener ohne weiteres die Tarifmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst angezogen (BAG 06.08.1997 - 4 AZR 789/95, juris; ähnlich LAG Saarland 21.08.1996 - 2 Sa 44/96, BeckRS 1996, 30763154 [Amtspfleger]; LAG Niedersachsen, 20.02.1998 - 3 Sa 1950/93 E, juris [bestellter Amtsvormund/Amtspfleger]; LAG Sachsen 08.11.2013 - 3 Sa 113/13, juris [bestellter Amtsvormund/Amtspfleger]).
  • LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11

    Tarifliche Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin (nicht nur öffentlicher

    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz einerseits und die Betreuung der einem Behördenbetreuer zugewiesenen Personen andererseits sowie "Aufgaben nach dem FGG" jeweils selbstständige Arbeitsvorgänge darstellen (vgl. nur BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94 - AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • LAG Köln, 25.02.1998 - 2 Sa 1467/97

    Tarifgerechte Eingruppierung einer Angestellten im öffentlichen Dienst

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZN 530/19

    Befangenheit - Mitwirkung an Entwicklung und Aufrechterhaltung ständiger

    nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (BAG 7. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) - Rn. 18, BAGE 143, 265; 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 184) .
  • BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschließung und Ablehnung ehrenamtlicher

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 670/96

    Eingruppierung: Erzieherin in Sozialarbeitertätigkeit

  • LAG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 Sa 948/05

    Abhebung einer Tätigkeit von Schuldnerberatern aus der Vergütungsgruppe IV b

  • LAG Niedersachsen, 20.01.1998 - 7 Sa 692/97

    Herausragung einer Tätigkeit in der Gemeinwesenarbeit durch besondere

  • LAG Niedersachsen, 20.01.1998 - 7 Sa 691/97

    Eingruppierung eines Angestellten, der Projekte in der Gemeinwesenarbeit durch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2013 - 23 TaBV 737/12

    Hinwirken auf sachdienliche Antragstellung - Besorgnis der Befangenheit

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2007 - 2 Ta 256/07

    Kein Ablehnungsgesuch bei Brainstorming

  • LG Koblenz, 15.01.1997 - 2 T 704/96
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2006 - AR 57/06

    Richterablehnung wegen Befangenheit

  • LAG Hamburg, 29.06.1998 - 8 Sa 9/98

    Streitigkeit über die Eingruppierung in tarifliche Vergütungsgruppe;

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 625/96

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 Sa 2291/10

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit einer Zusatzausbildung als

  • LAG Köln, 29.06.2012 - 10 Ta 364/11

    Richterablehnung; Verbot der Selbstentscheidung; Gesetzlicher Richter

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2007 - 2 Sa 256/07

    Ablehnung, Ablehnungsgesuch, Besorgnis der Befangenheit, Voreingenommenheit,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,552
BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95 (https://dejure.org/1997,552)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1997 - 6 P 5.95 (https://dejure.org/1997,552)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 6 P 5.95 (https://dejure.org/1997,552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit - Fallgruppenwechsel innerhalb derselben Vergütungsgruppe - Eine mitbestimmungspflichtige Höhergruppierung - Automatischer Zeitaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsbeschwerde - ...

  • rechtsportal.de

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2
    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb derselben Vergütungsgruppe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 241
  • NVwZ 1998, 1083 (Ls.)
  • DVBl 1998, 634
  • DÖV 1998, 563
  • NZA-RR 1998, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95
    Es entspricht dem Zweck des Mitbestimmungsrechts als Mitbeurteilungsrecht des Personalrats, daß bereits bei der Entscheidung über einen derartigen Fallgruppenwechsel klargestellt wird, ob es sich bei dem Arbeitsplatz um einen solchen handele, aus dem ein Zeitaufstieg möglich ist oder nicht (vgl. BAG, Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - DB 1994, 1373 bezüglich Fallgruppenwechsel mit Bewährungsaufstieg).

    Es entspricht auch in diesem Falle dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts als Mitbeurteilungsrecht, den Personalrat bereits zu diesem Zeitpunkt zu beteiligen (in diesem Sinne BAG, Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - DB 1994, 1373).

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 - BVerwG 7 P 3.62 - BVerwGE 15, 212, 213 [BVerwG 14.12.1962 - VII P 3/62]; vom 14. Dezember 1962 - BVerwG 7 P 5.62 - BVerwGE 15, 215, 216 [BVerwG 14.12.1962 - VII P 5/62]; vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 8) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - PersV 1992, 524 m.w.N.) ist unter der Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit die Übertragung einer Tätigkeit zu verstehen, die zu einem Wechsel der Lohn- oder Vergütungsgruppe führt.

    Darüber hinaus hat der Personalrat im Rahmen seiner Mitbestimmung darauf zu achten, daß die beabsichtigten Maßnahmen mit den Gesetzen und Tarifverträgen in Einklang stehen" (BVerwG, Beschluß vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 191) [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75].

  • BVerwG, 30.01.1979 - 6 P 66.78

    Mitbestimmungsrecht bei der Zuordnung zu einer anderen Fallgruppe derselben

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95
    Hierfür ist, wie sich aus den §§ 22, 24 BAT ergibt, ausschließlich die für die Tätigkeit in Betracht kommende Vergütungsgruppe maßgebend (vgl. Beschlüsse vom 30. Januar 1979 - BVerwG 6 P 66.78 - Buchholz 238.37 § 72 PersVG NW = BVerwGE 57, 260; vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 6 P 15.79 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14 und vom 7. Juni 1984 - BVerwG 6 P 23.82 -).

    Die dargelegten Grundsätze sprechen aber dafür, daß im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die eine Mitbestimmung bei einem Wechsel in eine mit Bewährungsaufstieg versehene Fallgruppe verneint hat (vgl. Beschluß vom 30. Januar 1979 - BVerwG 6 P 66.78 - BVerwGE 57, 260), auch dieser Fall der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt.

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95
    In diese Abwägung müsse etwa auch die Entziehung der Chance zum Bewährungsaufstieg durch Veränderung der übertragenen Tätigkeit vom Arbeitgeber mit einbezogen werden (BAG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 42 § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - Buchholz 251.6 § 68 NdsPersVG Nr. 1 m.w.N.) ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten.
  • BAG, 04.11.1969 - 4 AZR 550/68

    Bewährung - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95
    Anders als beim (echten) Bewährungsaufstieg, bei dem die Bewährung positiv nachzuweisen ist, entfällt der "Zeitaufstieg" nur dann, wenn sich der Angestellte nicht bewährt hat (BAG, Urteil vom 4. November 1969 - 4 AZR 550/68 - AP Nr. 7 zu § 23 a BAT), was der Arbeitgeber nachzuweisen hat.
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95
    Das Arbeitsverhältnis genieße Bestandsschutz auch gegen inhaltliche Änderungen der Tätigkeit (vgl. BAG, Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht und vom 24. April 1996 - 4 AZR 976/94 - AP Nr. 49 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95
    Das Arbeitsverhältnis genieße Bestandsschutz auch gegen inhaltliche Änderungen der Tätigkeit (vgl. BAG, Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht und vom 24. April 1996 - 4 AZR 976/94 - AP Nr. 49 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung einer

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95
    Für die Mitbestimmung des Personalrats bei einem Wechsel in eine Fallgruppe, die mit einem Zeitaufstieg verbunden ist, spricht schließlich auch die Tatsache, daß auch die vorübergehende Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit einschließlich der vertretungsweisen Übertragung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG mitbestimmungspflichtig ist (vgl. dazu Beschluß vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 29/91

    Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 - BVerwG 7 P 3.62 - BVerwGE 15, 212, 213 [BVerwG 14.12.1962 - VII P 3/62]; vom 14. Dezember 1962 - BVerwG 7 P 5.62 - BVerwGE 15, 215, 216 [BVerwG 14.12.1962 - VII P 5/62]; vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 8) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - PersV 1992, 524 m.w.N.) ist unter der Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit die Übertragung einer Tätigkeit zu verstehen, die zu einem Wechsel der Lohn- oder Vergütungsgruppe führt.
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 23.91

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse -

  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 383/79

    Rückgruppierung - Zuweisung einer Tätigkeit - Niedrigere Vergütungsgruppe -

  • BVerwG, 22.02.1989 - 6 P 3.86

    Höhergruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Angestellte einer

  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 3.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Wegfall eines Bewährungsaufstiegs - Vorliegen

  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.1979 - 6 P 19.78
  • BVerwG, 07.06.1984 - 6 P 23.82

    Verweigerung der personalratlichen Zustimmung - Mitbestimmungsrecht beim Wechsel

  • BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

    So hat er den mit einem künftigen Vergütungsgruppenaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel ebenso der Mitbestimmung zugeführt wie die vorübergehende - zulagenpflichtige - Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 94 sowie - BVerwG 6 P 9.95 - BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95).
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Im Beschwerdeverfahren haben die Beteiligten wegen des zunächst auch strittigen Feststellungsbegehrens zur Mitbestimmung bei einem konkreten Fallgruppenwechsel, der innerhalb derselben Vergütungsgruppe die Möglichkeit des Bewährungsaufstiegs eröffnete, im Anschluß an die erklärte Bereitschaft des Beteiligten zu 1, in derartigen Fällen die Grundsätze im Beschluß des Senats vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - anzuwenden, die Hauptsache für erledigt erklärt.
  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 P 12.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden

    a) Im Sinne des vorbezeichneten Mitbestimmungstatbestandes liegt eine höher zu bewertende Tätigkeit vor, wenn die neue Tätigkeit nach dem anzuwendenden kollektiven Entgeltschema einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet ist als die bisherige (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 2.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 S. 8 und vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 94 S. 33).

    Wegen der sich daraus ergebenden faktischen Automatik wäre eine auf die Höhergruppierung begrenzte Mitbestimmung leergelaufen; der Personalrat hätte gegen die Höhergruppierung nichts Wesentliches mehr einwenden können, da der Arbeitnehmer die Voraussetzung dafür nach Ablauf der geforderten Zeit erfüllt hatte (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - a.a.O. S. 242 ff., 246 bzw. S. 32 ff., 36).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden

    Der zum Bewährungsaufstieg führende Fallgruppenwechsel unterlag der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 94 S. 36; BAG, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10).
  • BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und

    Dabei handelt es sich um die Übertragung einer Tätigkeit durch den Arbeitgeber, die den Merkmalen einer niedrigeren als der bisherigen Lohn- oder Vergütungsgruppe entspricht (BAG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96, 102; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 188 f.; Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241, 243).
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08

    Unterliegen der bei Einstellungen vorzunehmenden Stufenzuordnung innerhalb der

    Damit hat der Landesgesetzgeber in mitbestimmungsfreundlicher Weise die Konsequenzen gezogen aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche für eine dahingehende Beteiligung des Personalrats nach dem herkömmlichen Bestand der personellen Mitbestimmung keinen Raum gesehen hatte (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 BVerwG 7 P 5.62 BVerwGE 15, 215 , vom 30. Januar 1979 BVerwG 6 P 66.78 BVerwGE 57, 260, vom 26. Juli 1979 BVerwG 6 P 44.78 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11 sowie vom 18. Dezember 1979 BVerwG 6 P 15.79 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14); den mit einem automatischen Zeitaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel hat der Senat erst mit Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 B 5.95 (BVerwGE 105, 241) der Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zugeführt.
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 10.98

    Mitbestimmung bei der Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten;

    Wenn aber bei Arbeitnehmern durch § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch die Einräumung oder Versagung von Möglichkeiten eines Zeit- oder Bewährungsaufstiegs bei einem Fallgruppenwechsel dem kollektiven Rechtsschutz unterliegen soll (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241; ebenso OVG Münster, Beschluß vom 25. Februar 1998 - 1B A 2222/96.PVB -), spricht alles dafür, ähnliche Vorgänge, wenn sie die Beamten berühren, in die Mitbestimmung nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG mit einzubeziehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 62 PV 8.06

    Begriff der Eingruppierung; Tätigkeitszuweisung und Eingruppierung; keine

    21 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass wegen der Beschränkung des Mitbestimmungstatbestandes auf Vorgänge, die der Tarifautomatik unterliegen, nicht jede Tätigkeitszuweisung, die einen Anspruch auf einen tarifvertraglich festgelegten Vergütungsbestandteil auslöst, das Merkmal der Eingruppierung erfüllt, sondern nur diejenige, die auf die Einordnung in die Lohn- oder Vergütungsgruppe von Einfluss ist (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - Juris Rn. 20, m.w.N.).

    Insbesondere bei der Übertragung einer zulagenfähigen Funktion oder Tätigkeit handelt es sich nicht um eine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung, und der Personalvertretung verbleibt insoweit nur die allgemeine Überwachungsmöglichkeit der richtigen Anwendung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften durch die Dienststelle nach § 67 Abs. 1 und § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1977 - VII P 8.75 - Juris Rn. 10 ff., vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 15.92 - Juris Rn. 13 ff. und vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - a.a.O.; Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - Juris Rn. 35 und vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - Juris Rn. 16 ff. unter eingehender Auseinandersetzung mit anders lautenden Stimmen im Schrifttum).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 -, Juris Rn. 23, darauf Bedacht genommen, ob - auch wenn die Maßnahme des Arbeitgebers seinem Weisungsrecht unterliegt - das Direktionsrecht des Arbeitgebers eingeschränkt sein könnte, weil die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen widersprechen könne.

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 9.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Funktionsstufen nach § 20 TV

    Der zum Bewährungsaufstieg führende Fallgruppenwechsel unterlag der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 94 S. 36; BAG, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2003 - 5 L 2/02

    Mitbestimmung, Rückgruppierung korrigierende, Fallgruppe, Tarifautomatik

    Wolle der Beteiligte Frau Dr. ... einer anderen Fallgruppe zuordnen, so unterliege dies der Mitbestimmung gem. § 67 Abs. 1 Nr. 3 PersVG LSA (BVerwG, Beschl. v. 8.10.1997, BVerwGE 105, 241).

    Dabei wird unter Rückgruppierung nicht nur der Wechsel der Vergütungsgruppe selbst verstanden, sondern auch der Wechsel der Fallgruppe innerhalb der Vergütungsgruppe, wenn damit der Verlust eines in der bisherigen Fallgruppe möglichen Bewährungsaufstiegs verbunden ist (BVerwG, Beschl. v. 8.10.1997 - 6 P 5.95 -, BVerwGE 105, 341; anders noch BVerwGE 57, 200; vgl. auch Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, K § 75, Rdnr. 30 a).

    Nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwGE 105, 241) löst dies die Mitbestimmung des Antragstellers aus.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2009 - 12 TaBV 845/09

    Mitbestimmung bei Anwendung des TVöD durch privaten Arbeitgeber

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer

  • VG Köln, 12.01.2007 - 33 K 3073/06

    Mitbestimmungspflichtigkeit einer Entscheidung über die Übertragung einer höher

  • BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung des Personalrats; vorübergehende

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.2021 - 2 B 11368/20

    Stellenbesetzung im Integrationsministerium gestoppt

  • VG Düsseldorf, 11.09.2006 - 33 K 375/06

    Zuerkennung einer Funktionszulage; Eingruppierung in eine bestimmte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2001 - 1 A 4182/99

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsbedürftigkeit der Übertragung der Wahrnehmung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2003 - 5 L 3/02

    Mitbestimmung, Rückgruppierung korrigierende, Fallgruppe, Tarifautomatik

  • BVerwG, 12.10.2023 - 5 P 7.22

    Kein Masterstudiengang für einen Personalrat

  • BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 4.12

    Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; Übertragung

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 4.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung durch den Personalrat zur Einstellung eines

  • BVerwG, 16.08.2007 - 6 PB 7.07

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde -

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 18.08

    Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten

  • VG Düsseldorf, 13.09.2007 - 33 K 4564/06
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09

    Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 4.09

    Erforderlichkeit der Mitbestimmung im Falle einer Übertragung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - 20 A 907/10

    Beteiligungsrecht des Personalrates bei einer Umsetzung auf eine neue Stelle ohne

  • VG Frankfurt/Main, 27.09.2004 - 23 L 3460/04

    Personalrat; Mitbestimmung; Ausschluss; Angestellter; Übertragung einer

  • VG Mainz, 10.10.2007 - 5 K 181/07

    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder - Mitbestimmung des

  • OVG Thüringen, 05.04.2001 - 5 PO 873/00

    Personalvertretungsrecht der Länder; zur Gegenstandswertfestsetzung im

  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 7 P 06.04090

    TV-BA; Eingruppierung; Funktionsstufen; Mitbestimmung des Personalrats

  • VG Stade, 02.07.2007 - 7 A 870/07

    Bestehen eines Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Überleitung in ein

  • OVG Berlin, 11.12.1998 - 60 PV 2.98

    Beteiligungsrechte des antragstellenden Personalrats bei der Änderung der

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 25.02.2008 - KGH.EKD II-0124/N64
  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 7 P 06.03620

    Nach dem Tarifvertrag der ... fällt nur die Festlegung der Tätigkeitsebenen unter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2616
BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96 (https://dejure.org/1997,2616)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1997 - 4 AZR 469/96 (https://dejure.org/1997,2616)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 (https://dejure.org/1997,2616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 224
  • NZA-RR 1998, 236 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO).

    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO, m.w.N.).

    Auch sie hat die Veränderung des Betreuten, seiner Lebenslage und Lebensqualität, Lösung aus unnötiger Abhängigkeit und Überwindung von Sozialisationsdefiziten als Ziel des beruflichen Handelns: Neurologisch Kranken soll geholfen werden und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, ein normales Leben zu führen (vgl. Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO, m.w.N.).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Bedeutung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO, m.w.N.).

    Die gesteigerte Bedeutung kann sich aus der Art oder aus der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO, m.w.N.).

    IVa Fallgruppe 15 (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 725/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in psychotherapeutischer Tagesklinik

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Die von der Klägerin wahrgenommenen Tätigkeiten der Betreuung von neurologisch Kranken entsprechen ihrer Wertigkeit nach den von den Tarifvertragsparteien in der Protokollnotiz Nr. 5a - d gewählten Beispielen und sind auch unter das allgemeine Tätigkeitsmerkmal zu subsumieren (vgl. Urteile des Senats vom 28. Mai 1997 - 4 AZR 725/95 -, - 4 AZR 711/95 - beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    IVb Fallgruppe 16 fallen, gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit der Klägerin ist auch sonst nicht erkennbar (vgl. im übrigen die Urteile des Senats vom 28. Mai 1997, aaO).

  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69

    Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne -

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    IVa Fallgruppe 15 (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO = NJW 1993, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]; Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - AP Nr. 22 zu § 551 ZPO; Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO = NJW 1993, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]; Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - AP Nr. 22 zu § 551 ZPO; Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO = NJW 1993, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]; Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - AP Nr. 22 zu § 551 ZPO; Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Auch sie hat die Veränderung des Betreuten, seiner Lebenslage und Lebensqualität, Lösung aus unnötiger Abhängigkeit und Überwindung von Sozialisationsdefiziten als Ziel des beruflichen Handelns: Neurologisch Kranken soll geholfen werden und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, ein normales Leben zu führen (vgl. Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84

    Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 711/95

    Eingruppierung eines Sozialpädagogen in psychiatrischem Wohnheim

  • BAG, 09.12.1970 - 4 AZR 79/70

    Anwendung allgemeiner Rechtsbegriffe - Nachprüfung des Revisionsgerichts -

  • BAG, 11.09.1968 - 4 AZR 448/67

    Hausvermittlungsdienst - Amtsvermittlung - Bedienung von Fernsprecheinrichtungen

  • BAG, 02.04.1980 - 4 AZR 306/78

    Laboraufgaben - Medizinisch-technische Gehilfin - Vornahme serologischer

  • LAG Niedersachsen, 04.08.1995 - 3 Sa 654/93
  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

    Daraus folgt, dass die in der Protokollerklärung Nr. 12 aufgeführten schwierigen Tätigkeiten auch ihrer Bedeutung nach solche der Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA sind (vgl. BAG 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 - zu B II 3 f der Gründe; 25. September 1996 - 4 AZR 195/95 - zu II 2 d bb der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Die Heraushebung kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebiets sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (BAG 08.09.1999 aaO Rn 95; BAG 24.09.1997 - 4 AZR 469/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42).

    Ferner hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24.09.1997 (4 AZR 469/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42), betreffend die Betreuung von Patienten mit akuten neurologischen Erkrankungen, darauf hingewiesen, die Faktoren "enorme Kostenfaktoren, lange Krankheiten, ständige stationäre Behandlung, Arbeitsunfähigkeit, Verrentung des Patienten" seien auch bei Personen gegeben, die zu den in der Protokollnotiz aufgeführten Problemgruppen gehören.

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 670/96

    Eingruppierung: Erzieherin in Sozialarbeitertätigkeit

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über die Eingruppierung einer Sozialarbeiterin in der Betreuung von Eßgestörten (Urteil vom 5. November 1997 - 4 AZR 185/96 - ZTR 1998, 223), einer Sozialarbeiterin in einer Neurologischen Abteilung eines Landeskrankenhauses (Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 - AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der Amtsbetreuung (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in einer sozial-psychiatrischen Beratungsstelle der Sozialmedizinischen Abteilung des Gesundheitsamtes einer Großstadt (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 891/95 - AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht (Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) und einer Sozialarbeiterin in der Familientherapie u.ä.
  • LAG Hamm, 16.02.2016 - 7 TaBV 77/15

    Eingruppierung; Gesundheits-/KrankenpflegerInnen; Behandlungsbereich Jugendliche

    Denn die Tarifregelungen in § 17 Abs. 2, Spiegelstrich 3; § 28a TVÜ-VKA; § 36 Abs. 2 TVöD-V; § 36 Abs. 2 TVöD-K dokumentieren, dass eine Eingruppierung in die Tarifnormen des Sozial- und Erziehungsdienstes auch dann in Betracht kommen, wenn Beschäftigte außerhalb der Verwaltung - nämlich wie hier - im Krankenhaus eingesetzt sind (vgl. BAG, Urt. v. 24.09.1997 - 4 AZR 469/96, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42 hinsichtlich der Anlage 1a zum BAT-BL).
  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
    Denn die Tarifregelungen in § 17 Abs. 2, Spiegelstrich 3; § 28a TVÜ-VKA; § 36 Abs. 2 TVöD-V; § 36 Abs. 2 TVöD-K dokumentieren, dass eine Eingruppierung in die Tarifnormen des Sozial- und Erziehungsdienst auch dann in Betracht kommen, wenn Sozialarbeiter/Sozialpädagogen außerhalb der Verwaltung - nämlich wie hier - im Krankenhaus eingesetzt sind (vgl. BAG, Urt. v. 24.09.1997 - 4 AZR 469/96, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42 hinsichtlich der Anlage 1a zum BAT-BL).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 Sa 2291/10

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit einer Zusatzausbildung als

    Bedeutend im Sinne des Heraushebungsmerkmals ist danach die Tätigkeit der Sozialarbeiterin, wenn sich ihre Auswirkungen deutlich wahrnehmbar aus derjenigen der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 herausheben, was sich aus der Art oder aus der Größe des Aufgabengebietes oder aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich oder für die Allgemeinheit ergeben kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - 15 Sa 1614/17

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Gruppenleiterin - besondere Schwierigkeit

    Die gesteigerte Bedeutung kann sich aus der Art oder aus der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (BAG 24.09.1997 - 4 AZR 469/96 - juris Rn. 57).
  • BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 706/96

    Anforderungen an die Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Erwerb des Grades

    In letzteren Fällen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zunächst das Vorliegen der allgemeinen und sodann das der in dieser Weise aufeinander aufbauenden qualifizierenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale im einzelnen zu überprüfen (vgl. zuletzt Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 - AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 04.02.1998 - 5 Sa 48/97

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters, der als Gruppenleiter in dem Referat

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2429
BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95 (https://dejure.org/1997,2429)
BAG, Entscheidung vom 08.10.1997 - 4 AZR 680/95 (https://dejure.org/1997,2429)
BAG, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 4 AZR 680/95 (https://dejure.org/1997,2429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 596
  • NZA-RR 1998, 236 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. BAG Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO).

    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO, m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO, m.w.N.).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Auslegung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit anderen Worten mit den Beispielen Maß und Bedeutung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO, m.w.N.).

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95

    Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus

    Auszug aus BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95
    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf die fachliche Qualifikation des Angestellten (vgl. z.B. Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).

    IVb Fallgruppe 16 herauhebt (vgl. BAG Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 - aaO, m.w.N.).

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 935/93

    Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin

    Auszug aus BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95
    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffes durch das Berufungsgericht kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist, oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 935/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 14. Dezember 1994 (- 4 AZR 935/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) ausgeführt hat, wird Einfühlungsvermögen, Flexibilität, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, wie es die Klägerin einerseits gegenüber den mit der fachlichen Anleitung unmittelbar befaßten Ausbildern benötigt, auch Sozialarbeitern abverlangt, deren Tätigkeiten den Tätigkeiten der Protokollerklärung Nr. 12 entsprechen.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95
    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf die fachliche Qualifikation des Angestellten (vgl. z.B. Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auszug aus BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95
    Hinsichtlich des Klageantrages zu 1) und des zu diesem gestellten Hilfsantrages handelt es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Bedenken nicht bestehen (BAG Urteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95
    Hinsichtlich des Klageantrages zu 1) und des zu diesem gestellten Hilfsantrages handelt es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Bedenken nicht bestehen (BAG Urteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69

    Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne -

    Auszug aus BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 11.09.1968 - 4 AZR 448/67

    Hausvermittlungsdienst - Amtsvermittlung - Bedienung von Fernsprecheinrichtungen

  • LAG Köln, 14.07.1995 - 12 Sa 401/95

    Tarifgerechte Vergütung einer Diplomsozialarbeiterin; Beschäftigung als

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    16 BAT/BL heraushebt (st. Rspr. des Senats, ua. 8. Oktober 1997 - 4 AZR 680/95 - mwN, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 17 Sa 848/09

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen in einer Erziehungsberatungsstelle

    (BAG Urteil v. 08.10.1997 - 4 AZR 680/95 - mwN, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42).
  • BAG, 18.08.1999 - 4 AZR 492/98
    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit als unstreitig ansehen und der Beklagte die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 680/95 - AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96

    Eingruppierung: Kreisjugendpfleger

    Die Schwierigkeit muß sich unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben (BAG vom 8.10.1997 4 AZR 680/95).

    Besonders schwierig ist eine Tätigkeit erst dann, wenn sie ein umfangreicheres oder tiefergehendes Wissen und Können verlangt, als die in der Protokollerklärung genannten Beispiele (BAG vom 6.10.1997 4 AZR 680/95).

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 10 Sa 502/07

    Sozialarbeit in einem sozialtherapeutischen Wohnheim für Suchtkranke, schwierige

    Die Betreuung von Suchtkranken gehört zu den typischen Sozialarbeitertätigkeiten (vgl. BAG v. 14.06.1995 - 4 AZR 246/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 202; BAG v. 08.10.1997 - 4 AZR 680/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 43).
  • LAG Düsseldorf, 19.12.1997 - 10 Sa 1413/97

    Eingruppierung: Zweigstellenleiter[in] eines Sozialamtes

    aa)Wie das Arbeitsgericht unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. statt aller BAG, Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 680/95 - n.v.) richtig erkannt hat, bezieht sich die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit auf die fachliche Qualifikation des Angestellten, also sein fachliches Können und seine fachliche Erfahrung.
  • LAG Hamm, 22.09.1998 - 4 Sa 2082/97

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Anstellung als

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 1256/96

    Eingruppierung eines Diplom-Psychologen als Leiter einer

    In Eingruppierungsstreitigkeiten hat die Rechtsprechung ( BAG vom 14.12.1994, AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = EzBAT §§ 22, 23 BAT Nr. 5 = ZTR 1995, 271; BAG vom 08.10.1997, AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = NZA-RR 1998, 236 = ZTR 1998, 178, jeweils m.w.N.) zwar regelmäßig einen großen Arbeitsvorgang angenommen, wenn die gesamte Tätigkeit eines Angestellten die Leitungsfunktion ausmacht.
  • BAG, 05.05.1999 - 4 AZR 329/98
    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und die Beklagte die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 8. Oktober 1997-4 AZR 680/95 - AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • LAG Niedersachsen, 09.01.2001 - 13 Sa 1188/00
    Zum Arbeitsvorgang 7, Anleitung für Anerkennungspraktikanten/innen, wird verwiesen auf BAG vom 08.10.1997, 4 AZR 680/95 , AP Nr. 43 zu §§ 22/23 BAT Sozialarbeiter).
  • LAG Hessen, 29.11.2001 - 9 Sa 483/01

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 05.05.1999 - 4 AZR 327/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1734
BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96 (https://dejure.org/1997,1734)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1997 - 4 AZR 565/96 (https://dejure.org/1997,1734)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 (https://dejure.org/1997,1734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Höhere Vergütungsgruppe - Bewährungszeit - Unvollständige Regelung - Vervollständigung durch Tarifvertragsparteien

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 224
  • NZA-RR 1998, 236 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Vertretungszeit - Vorübergehend ausgeübte

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96
    Dies setzt voraus, daß der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (vgl. Urteil des Senats vom 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374 = AP Nr. 6 zu § 24 BAT ).

    Daran ändere auch die Entscheidung des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374 = AP Nr. 6 zu § 24 BAT ) nichts, nach der die Regelungen des § 23 a BAT für den Fallgruppenbewährungsaufstieg Bedeutung hätten, soweit sie allgemeine Rechtsgedanken enthielten.

    Danach seien grundsätzlich die Bestimmungen des § 23 a auf den Fallgrupppenaufstieg anzuwenden, wobei allerdings der Entscheidung des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - aaO.), nach der die Zeit der vorübergehend oder vertretungsweise nach § 24 BAT ausgeübten Tätigkeit nicht auf die Bewährungszeit anzurechnen ist, gefolgt wird (Bruse/Wolf, BAT , Kommentar für die Praxis, 1989, § 23 b Rdn. 11 S. 371).

    Allerdings könnten nur diejenigen Vorschriften angewendet werden, die zur Ausfüllung des Begriffes Bewährungszeit erforderlich seien (folgt Zitat Urteil des Senats vom 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - aaO.).

    An diesem Satz der Entscheidung des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - aaO.) ist festzuhalten.

    Das Landesarbeitsgericht führt weiter aus, soweit das Bundesarbeitsgericht in der genannten Entscheidung vom 9. November 1984 (- 4 AZR 420/82 - aaO.) die Auffassung vertreten habe, daß die Vorschriften des § 23 a BAT für den Fallgruppenbewährungsaufstieg nicht völlig bedeutungslos seien und, soweit § 23 a BAT allgemeine Rechtsgedanken enthalte, die dem tariflichen Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung des BAT entsprächen, diese Rechtsgedanken auch auf den Fallgruppenbewährungsaufstieg anwendbar seien, hätten die Regelungen des § 23 a BAT seit Einfügung des § 23 b BAT keine Bedeutung mehr, auch nicht, soweit sie allgemeine Rechtsgedanken enthielten.

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidung des Senats vom 9. November 1984 (- 4 AZR 420/82 - aaO.) gerade keine Anrechnung der genannten Zeiten für den Fallgruppenbewährungsaufstieg vorgenommen.

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96
    Das wäre gerade in Anbetracht einer schrittweisen tariflichen allgemeinen Regelung für den Fallgruppenaufstieg ein unzulässiger dem Grundgesetz widersprechender Eingriff in die Tarifautonomie (vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG , 5. Aufl., § 4 Rdn. 52; BAGE 48, 307, 311 - AP Nr. 4 zu 3 BAT ).
  • LAG Sachsen, 22.09.1995 - 8 Sa 543/95

    Voraussetzungen für Teilnahme am Fallgruppenaufstieg; Definition einer

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96
    Auch das Sächsische Landesarbeitsgericht hat im Urteil vom 22. September 1995 (- 8 Sa 543/95 - n.v.) dahin entschieden, mangels unbewußter Tariflücke könne die für den Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT-O geltende Vorschrift des § 23 a Satz 2 Ziffer 5 BAT-O nicht in Fällen des Fallgruppenaufstiegs nach § 23 b BAT-O entsprechend angewandt werden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.1995 - 11 Sa 318/95
    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96
    Das hat das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 1995 (- 11 Sa 318/95 - EzBAT § 23 a BAT Bewährungsaufstieg Nr. 30, S. 99 ff. des Abdrucks) im einzelnen herausgearbeitet.
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08

    Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg

    Das setzt nach dem eindeutigen Tarifwortlaut voraus, dass der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, AP TVG § 1 Nr. 40 = EzA TVG § 1 Nr. 48; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1; 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 377 f.; für Vergütungsgruppenzulagen 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 32; 5. Mai 1999 - 4 AZR 313/98 - BAGE 91, 292, 296; 1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

    (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1) oder einer anderen Fallgr.

    Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass für den Regelungsbereich des § 23b BAT Zeiten, während derer der Angestellte in einer anderen Fallgruppe derselben Vergütungsgruppe eingruppiert war, auf die Bewährungszeit nicht anzurechnen sind (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23 b Nr. 1).

    Daraus ist zu folgern, dass andere Zeiten nicht anzurechnen sind (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

    Hinzu kommt, dass dem § 23a BAT seit Einfügung des § 23b BAT am 1. Januar 1988 kein allgemeiner Rechtsgedanke mehr entnommen werden kann, der dem tariflichen Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung des BAT entspricht (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - aaO.; in Abgrenzung zu 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 379).

    aa) Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (Senat 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - BAGE 46, 292, 298; diesen Aspekt übersieht Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. Kap. 11 Rn. 164 in seiner Kritik der Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidungen des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374), vom 1. März 1995 (- 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313) und vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1), die eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten in anderen als der genannten Fallgruppe verneint haben, gerade keine umfassende Regelung geschaffen, wonach eine Anrechnung von Zeiten über die im Tarifvertrag speziell genannten Fallgruppen erfolgen kann.

    Nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts haben die Tarifvertragsparteien die Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - aaO.) nicht zum Anlass genommen, in die mit Wirkung zum 1. Januar 1991 durch den 66. ÄndTV vom 24. April 1991 eingeführten Fallgr.

    Gerade weil die Fallgruppenaufstiege sich anders als der Bewährungsaufstieg nach § 23a BAT nicht aus einem Guss entwickelt haben, sondern nach und nach in unterschiedlicher Form in einzelnen Eingruppierungstarifverträgen eingeführt wurden (GKÖD/Fieberg Bd. IV § 23b Rn. 1), ist es dem Senat versagt, die Tariflücke mittels Lückenausfüllung zu schließen (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 163/08

    Fallübergreifender Bewährungsaufstieg

    Das setzt nach dem eindeutigen Tarifwortlaut voraus, dass der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, AP TVG § 1 Nr. 40 = EzA TVG § 1 Nr. 48; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1; 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 377 f.; für Vergütungsgruppenzulagen 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 32; 5. Mai 1999 - 4 AZR 313/98 - BAGE 91, 292, 296; 1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

    (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1) oder einer anderen Fallgr.

    Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass für den Regelungsbereich des § 23b BAT Zeiten, während derer der Angestellte in einer anderen Fallgruppe derselben Vergütungsgruppe eingruppiert war, auf die Bewährungszeit nicht anzurechnen sind (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

    Daraus ist zu folgern, dass andere Zeiten nicht anzurechnen sind (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

    Hinzu kommt, dass dem § 23a BAT seit Einfügung des § 23b BAT am 1. Januar 1988 kein allgemeiner Rechtsgedanke mehr entnommen werden kann, der dem tariflichen Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung des BAT entspricht (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - aaO.; in Abgrenzung zu 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 379).

    a) Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (Senat 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - BAGE 46, 292, 298; diesen Aspekt übersieht Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. Kap. 11 Rn. 164 in seiner Kritik der Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidungen des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374), vom 1. März 1995 (- 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313) und vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1), die eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten in anderen als der genannten Fallgruppe verneint haben, gerade keine umfassende Regelung geschaffen, wonach eine Anrechnung von Zeiten über die im Tarifvertrag speziell genannten Fallgruppen erfolgen kann.

    Nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts haben die Tarifvertragsparteien die Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - aaO.) nicht zum Anlass genommen, in die mit Wirkung zum 1. Januar 1991 durch den 66. ÄndTV vom 24. April 1991 eingeführten Fallgr.

    Gerade weil die Fallgruppenaufstiege sich anders als der Bewährungsaufstieg nach § 23a BAT nicht aus einem Guss entwickelt haben, sondern nach und nach in unterschiedlicher Form in einzelnen Eingruppierungstarifverträgen eingeführt wurden (GKÖD/Fieberg Bd. IV § 23b Rn. 1), ist es dem Senat versagt, die Tariflücke mittels Lückenausfüllung zu schließen (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Ebenso kann eine Tätigkeit, die das Tätigkeitsmerkmal einer höheren Vergütungsgruppe erfüllt, beim Fallgruppenaufstieg nach § 23b BAT nicht auf die Bewährungszeit in der niedrigeren Vergütungsgruppe angerechnet werden (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 37/00

    Bewährungsaufstieg bei Vertretungszulage

    15 nach Teil II Abschn. D der Anl. 1 a zum BAT (Medizinische Hilfsberufe und medizinisch-technische Berufe) setzt grundsätzlich voraus, daß der Angestellte in der Bewährungszeit in der entsprechenden Vergütungsgruppe eingruppiert ist (BAG 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23 b Nr. 1).

    Das hat der Senat im Urteil vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374) entschieden und im Urteil vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23 b Nr. 1) bekräftigt und ausführlich begründet.

    Insoweit liegen, wie der Senat in seinem Urteil vom 24. September 1997 (aaO) ausgeführt hat, für den Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT und für den Fallgruppenaufstieg nach § 23 b BAT unterschiedliche Regelungen vor, deren Unvollständigkeit zu korrigieren nicht Aufgabe der Arbeitsgerichte ist.

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für einen Bewährungsaufstieg, der wie vorliegend nach dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Kr. VII Fallgr. 14 BAT-O eine "Bewährung in der jeweiligen Fallgruppe" vorsieht, erforderlich, dass der betreffende Arbeitnehmer in den Zeiten, die er als Bewährungszeiten anerkannt wissen will, in diese Fallgruppe eingruppiert ist (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 163/08 - Rn. 16 mwN, USK 2009-132; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, BAGE 124, 240; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 3 Sa 1424/07

    Eingruppierung nach BAT - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anrechnung von

    Bestimmt sich der Aufstieg danach, dass der Angestellte sich in einer Tätigkeit einer genau bezeichneten Fallgruppe bewährt haben muss, so können keine Zeiten berücksichtigt werden, die der Angestellte in einer anderen Fallgruppe zurückgelegt hat (vgl. BAG 4 AZR 565/96 vom 24. September 1997, AP Nr. 1 zu § 23 b BAT; BAG 4 AZR 711/00 vom 7. November 2001, NZA-RR 03, 165 zu 2 a aa der Gründe zur Vergütungsgruppenzulage).

    50 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht die Regelung des § 23 b BAT seit ihrer Einführung der Übertragung allgemeiner Rechtsgrundsätze, die sich aus den Regelungen des § 23 a Satz 2 Ziffer 1 bis 8 BAT ergeben, aber nur für den dort benannten Bewährungsaufstieg gelten, auf den Fallgruppenbewährungsaufstieg entgegen, weil die Tarifvertragsparteien die Tarifnorm des § 23 b BAT im Vergleich zu der des § 23 a BAT bewusst unvollständig gelassen haben (vgl. BAG 4 AZR 565/96 vom 24. September 1997, NZA-RR 98, 236).

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    Das läßt nur den Umkehrschluß zu, daß andere Zeiten, die nach § 23 a BAT anzurechnen sind, insbesondere Zeiten, während derer der Angestellte eine höhere Vergütung erhalten hat, beim Fallgruppenbewährungsaufstieg nicht mitrechnen (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 4 Sa 1425/07

    Eingruppierung - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Tarifauslegung - Tariflücke

    24 Setzt ein Fallgruppenaufstieg die Bewährung in einer bestimmten genau bezeichneten Fallgruppe voraus, können Zeiten nicht berücksichtigt werden, die der Angestellte in einer anderen Fallgruppe zurückgelegt hat (BAG vom 24.09.1997 - 4 AZR 565/96 - in AP Nr. 1 zu § 23 b BAT; BAG vom 07.11.2001 - 4 AZR 711/00 - in AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

    Auch wenn der Unterschied beim Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT und beim Fallgruppenaufstieg nach § 23 b BAT kaum zu vermitteln ist, handelt es sich ersichtlich um eine unvollständige Regelung, die nicht durch die Gerichte sondern nur durch die Tarifvertragsparteien vervollständigt werden kann (BAG vom 24.09.1997 - 4 AZR 565/96 - in AP Nr. 1 zu § 23 b BAT).

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1055/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Ebenso kann eine Tätigkeit, die das Tätigkeitsmerkmal einer höheren Vergütungsgruppe erfüllt, beim Fallgruppenaufstieg nach § 23b BAT nicht auf die Bewährungszeit in der niedrigeren Vergütungsgruppe angerechnet werden (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).
  • LAG Köln, 07.07.2000 - 12 Sa 446/00

    Höhergruppierung eines Angestellten aufgrund eines Fallgruppenbewährungaufstieges

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 100/12

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters Flugverkehrskontrolle

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 792/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 938/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • LAG Brandenburg, 14.09.2004 - 2 Sa 235/04

    Fallgruppenbewährungsaufstieg gem. Vgr. III Fg 1 b BAT-O Anl. 1 a VKA

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 944/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • LAG Niedersachsen, 09.07.2007 - 6 Sa 1677/05

    Übertragung von Teilbereichen einer zuvor 100-prozentigen Arbeitszeit auf eine

  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 39/01

    Eingruppierung - Gymnasiallehrer - Bewährungsaufstieg

  • LAG Niedersachsen, 07.12.1999 - 7 Sa 568/99

    Berücksichtigung eines hypothetischen Bewährungsaufstiegs bei der Bemessung der

  • LAG Hamburg, 11.04.1996 - 7 Sa 79/95

    Keine entsprechende Anwendung des § 23a Nr. 5 a BAT für den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht